Slogan der Zukunftswerkstatt: Wenn Worte alleine nichtreichen

Für wen?

Für alle Teilnehmer/innen ist Voraussetzung, dass sie als Fachkräfte mit traumatisierten Menschen arbeiten. Eine mindestens zweijährige berufsbegleitende therapeutische Aus- oder Weiterbildung mit Selbsterfahrungsanteilen ist Voraussetzung, um den Abschluss „Kreativer Traumatherapeutin“ bzw. „Kreativer Traumatherapeut“ zu erwerben. Andere Fachkräfte, die mit traumatisierten Menschen in der Beratung, Pflege oder sonstiger Begleitung arbeiten, können den Abschluss „Kreative Traumabegleiterin“ bzw. „Kreativer Traumabegleiter“ erhalten. Innerhalb gemeinsamer Ausbildungsgruppen werden die unterschiedlichen Lernziele entsprechend den verschiedenen Voraussetzungen und Abschlüssen durch Differenzierungsangebote innerhalb des Curriculums gewährleistet. Die Teilnahme an dieser einjährigen Fortbildung in Kreativer Traumatherapie ersetzt nicht eine therapeutische Aus- bzw. Weiterbildung, sondern ergänzt sie. Für alle Teilnehmenden gilt, dass eine Bereitschaft, „am eigenen Leibe“ zu lernen, erwartet wird. Bereitschaft zu begleitender Supervision und ggf. Therapie am Heimatort wird vorausgesetzt.