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Zur Förderung von Aus- und Weiterbildung

Die finanzielle Förderung der Aus- und Weiterbildung ist in vielen verschiedenen Gestzen, Verordnungen und Erlassen geregelt. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick der Fördermöglichkeiten geben, die uns bekannt sind. Sollten sie weitere Möglichkeiten der Förderung kennen, wäre es schön, wenn Sie uns eine Mail schicken, damit wir diesen Bereich weiter vervollständigen und so noch mehr Menschen unterstützt werden können.

Die Entscheidung über Ihre indivuduelle Förderung trifft die jeweilige Behörde. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich das Nachfragen immer lohnt.

Einen guten Überblick gibt die Weiterbildungsbroschüre der Stiftung Warentest (Stand12/2008) die sie als pdf-Datei laden können.

Einen guten Überblick bekommen sie auch auf der Seite des Infoweb Weiterbildung. Dort können sie nach Fördermöglichkieten auch Gebietsweise suchen, da die Weiterbildung in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt ist.

Bildungsgutschein (bundesweit)

Die Agentur für Arbeit und die örtlichen ARGEs fördern über einen Bildungsgutschein unsere zertifizierten Aus- und Weiterbildungen. Im einzelnen gilt dies für folgende Gruppen:

  • Förderung über das erweiterte WeGebAu-Projekt:Im Rahmen des Konjunkturpakets Nummer 2 ist es seit März 2009 für Sie als Arbeitnehmer/in möglich, Ihre gewünschte Weiterbildung durch öffentliche Mittel finanziell fördern zu lassen, wenn Ihre Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt und Sie innerhalb der letzten vier Jahre auch an keiner öffentlich geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Bevor Sie Sie sich für eine Weiterbildung anmelden, lassen Sie sich bitte bei der zuständigen Agentur für Arbeit.beraten. Dort werden Sie unter anderem über Förderungshöhe, Voraussetzungen usw. ausführlich informiert.Eine Übersicht der Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext SGB3 §421t 
  • Förderung über das WeGebAU-Projekt für Menschen ab 45 Jahren,
  • Förderung für Arbeitssuchende,
  • Förderung im Zuge einer Einzelfallregelung

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, Voraussetzungen und Detailregelungen bei Ihrer Agentur für Arbeit oder rufen Sie uns an.

Wichtig!!! Fristen beachten!

Bitte brücksichtigen Sie, dass ein gültiger Bildungsgutschein mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn bei uns vorliegen muss, da die Bearbeitungszeit der Agentur für Arbeit viel Zeit in Anspruch nimmt, auf die wir als Anbeiter keinen Einluss haben. Sollte der Bildungsgutschein zu spät eingereicht werden kann das dazu führen, dass dieser nicht anerkannt wird und somit Ihre Förderung entfällt. Bitte helfen Sie mit das zu vermeiden.

Wir als Anbieter:

Die Zukunftswerkstatt therapie kreativ ist seit 2007 über ein Qualitätsmanagementprogramm als Träger für Bildungsmaßnahmen, die von der Agentur für Arbeit anerkannt werden, gem. § 84 SGB III, Zertifikat-Nr.: B-0080-0207 (Zertifikatsurkunde) zertifiziert.

Mehrere Aus- und Fortbildungsangebote sind generell anerkannt und können nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit mit Bildungsgutscheinen bezuschusst werden. Dies kann für Menschen interessant sein, die arbeitssuchend sind. Aber auch für Menschen, die in Arbeit sind und nicht wissen, ob sie diese Arbeit zukünftig weiter ausüben können, können Aus- und Fortbildungen über das „Wegebau-Programm“ finanziert werden, ebenso als Wegbereiter in die Selbständigkeit.

Folgende Maßnahmen sind anerkannt (Zertifikat Maßnahmen):

  • Tanz- und Bewegungstherapie Basics und Practicioner
  • Kunsttherapie Basics und Practitioner
  • Musiktherapie Basics und Practitioner
  • Kreative Kinder- und Jugendtherapie Basics und Practitioner
  • Kreative Gerontopsychiatrie SMEI
  • Würdigende Biografie- und Sinnesarbeit

Bildungsscheck (nur für NRW)

Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich.
Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit.

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.

Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Weitere Informatioenen, sowie die Möglichkiet zur Überprüfung der Voraussetzungen in Ihrem persönlichen Fall erhalten sie auf den Seiten des Ministeriums.

Prämiengutschein (bundesweit)

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (ab 1.1. 2010, vorher 154 Euro) können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare.

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht.

Weitere Informationen zum Prämiengutschein und den Förderbedingungen erhalten sie auf den Seiten des Bundesbildungsminsiteriums.

I-WIN (nur für Niedersachsen)

Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.

Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.

Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.

Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.

Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.

Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.

 Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag entsprechend.


Weitere Informationen, Anlaufstellen und eine Übersicht zum Förderprogramm bekommen Sie auf den Seiten von IWiN.